Author: Chelsea

Schöner heißer Sommer – aber Autofahrer aufgepasst!

Kind im Kindersitz durch den Rückspiegel betrachtet

Extreme Sommerhitze macht aus so manchem Auto eine Sauna und Autofahren wird sogar lästig. Mehr noch – Autofahren kann sogar gefährlich werden. Denn die Fahrtüchtigkeit lässt nach, im Tank dehnt sich das Benzin aus und der Asphalt platzt auf. Die Sonne und die Hitze können sogar für die Insassen gefährlich werden. Wer an heißen Sommertagen mit dem Auto unterwegs ist, will nur eins: ankommen. Es gibt ein paar Dinge, auf die man bei heißen Sommerfahrten achten sollte:

Benzintank
Bei sehr hohen Temperaturen kann sich der Kraftstoff im Tank ausdehnen. Außerdem kann er über die Tanklüftung entweichen und sich – im schlimmsten Fall – entzünden. Deshalb sollte man im Hochsommer besser nicht komplett volltanken.

Konzentration
Unbemerkt lässt auch die Konzentration des Autofahrers an heißen Tagen nach. Der Hitzestress kann die Herzfrequenz erhöhen und das kann zu unmittelbaren Schweißausbrüchen führen. Das wiederum führt zu aggressivem Fahrverhalten. Denn einer Studie zufolge steigt die Anzahl der Crashs bei mehr als 30 Grad um bis zu 25 Prozent. Um ausgeglichen Auto zu fahren, ist empfehlenswert viele kleine Pausen einzulegen und die Klimaanlage einzuschalten.

Stopps
Pausen und Stopps können dann gefährlich werden, wenn man kurz mal die Kinder oder den Hund im Auto zurücklässt. Das sollte man auf keinen Fall tun und auch nicht bei kurzen Stopps. Ein paar wenige Minuten genügen schon, um den Wagen in der Sonne um bis zu 70 Grad aufzuheizen.

Deo-Spray
Was gegen Schweiß und Geruch hilft, ist bei Autofahrten eine mögliche Gefahr: Deo-Sprays. Wie der Kraftstoff im Tank, so kann sich auch das Gemisch in den Deo-Sprays ausdehnen und im Extremfall platzt die Dose und das Gas explodiert. Am besten keine Sprühdosen offen im Fahrzeug lassen, sondern sie im Fahrersitz, in der Türablage oder im Handschuhfach verstauen.

Barfuß oder Flipflops
Ein paar Sommermarotten der Autofahrer bei der Bekleidung während des Autofahrens sind ebenfalls gefährlich Denn barfuß oder in Flipflops am Steuer ist zwar nicht verboten, aber auch nicht wirklich verkehrssicher. Kommt es zu einem Unfall und die Ursache kann auf die Fußbekleidung zurückgeführt werden dann gibt es ein Bußgeld, bei Verletzungen kann sogar ein Strafbefehl folgen.
Füße durch das Fenster kühlen

Wer seine Füße lässig aus dem Fenster hängt, kann diese ruhig kühlen – solange man dabei angeschnallt ist. Aber so ganz bedenkenlos ist das Abkühlen durch das Fenster nicht: Denn kommt es zu einem Unfall und der Airbag wird gelöst, dann kann man sich dabei die Beine brechen.

Jeder Autofahrer sollte sie kennen – die Mythen über das Tanken

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Markenbenzin – soll besser sein. Allerdings komm grundsätzlich das Benzin – egal ob für Billig- oder Markentankstellen – aus denselben Raffinerien. Markentankstellen fügen allerdings Zusatzstoffe hinzu, die Einfluss auf Motorleistung, Benzinverbrauch oder Qualität haben sollen. Ob diese Zusatzstoffe wirksam sind, lässt sich kaum prüfen. In Deutschland sind die Auflagen und Anforderungen an die Qualität eines Kraftstoffes gesetzlich geregelt und sie gelten für Marken- und natürlich auch für Billig-Benzin.

Handynutzung – an der Tankstelle sollte man möglichst unterlassen. Es wird behauptet, dass das Handy während des Telefonierens herunter fallen, sich der Akku lösen, so Funken entstehen die verschüttetes Benzin entzünden könnten. Ein solcher Fall ist tatsächlich noch nicht passiert. Aber an das Verbot sollte man sich dennoch halten.

Montags ist es günstiger – Da während des Tages die Preise an den Tankstellen stark schwanken, stimmt das heute nicht mehr und die Unterschiede zwischen Wochentagen sind sehr gering. Wer wirklich sparen will, der sollte mit seinem Fahrzeug möglichst zwischen 18 und 20 Uhr an die Tankstelle fahren. Außerdem gibt es mittlerweile unzählige Quellen im Internet, wo man erfahren kann, wann und wo es das billigste Benzin gibt.

Tank überfüllen – geht so nicht. Denn die moderne Technik macht es möglich und schaltet Zapfpistolen automatisch ab und zwar bevor der Tank überschwappen könnte. Wer dann aber noch manuell ein paar Liter nachfüllen möchte, muss sich darauf einstellen, dass ihm ein Schwall Benzin entgegenkommt.

Benzinverschwendung durch platte Reifen – Das kann tatsächlich passieren. Denn schon ein verringerter Reifendruck von nur 0,2 Bar lässt den Rollwiderstand des Autos zunehmen und verursacht einen Mehrverbrauch von etwa einem Prozent.

Mit Zucker im Tank – kann es passieren, dass das Fahrzeug nicht mehr fährt. Denn, wenn Fremdstoffe den Benzinfilter und im schlimmsten Fall die Einspritzdüsen verstopfen, dann geht tatsächlich nichts mehr. Wer dann den Tank reinigen und die Düsen wechseln lassen muss, für den ist das ein teurer Spaß. Denn Fremdstoffe haben nun wirklich im Tank nichts zu suchen.

Die Preistafel ist entscheidend – Welcher Preis ist gültig – der an der Tanktafel oder der an der Zapfsäule? Der Gesetzgeber sagt, dass der Preis an der Zapfsäule zum Zeitpunkt des Abhebens des Zapfhahns zählt.

Tankstellenpächter sollen angeblich immer reicher werden – Das wird gerne behauptet, erst recht, wenn die Benzinpreise wieder einmal gestiegen sind. Weit gefehlt. Als Beispiel: Bei einem Literpreis von 1,379 Euro bleibt dem Pächter nach Abzug von 87,7 Cent für Abgaben (Energiesteuer, MwSt. etc.) und 44,4 Cent Einkaufspreis, ganze 5,8 Cent. Nach Abzug seiner eigenen Kosten bleiben ihm dann zwei Cent pro Liter.

Den Gebrauchten verkaufen – so vermeidet man Fehler

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Alles schon vorgekommen. Da verkauft man seinen Gebrauchtwagen, das Auto ist weg, das Geld für den Verkauf ist noch immer nicht da und mit der Post kommen Strafmandate. Das sollte eigentlich nicht passieren.

Jeder Autobesitzer ist froh, wenn er einen Käufer für seinen Gebrauchten gefunden hat. 4.150 Euro sind verhandelt. Doch alles geht schnell, der Käufer erscheint, zückt 500 Euro, weil er in bar anzahlen, die Restsumme überweisen will. Am Ende bekommt der Autobesitzer eine Visitenkarte sowie einen Kaufvertrag zum Unterschreiben vorgelegt. Sollte man sich darauf einlassen? Besser nicht, denn sonst bleibt am Ende – wie jährlich bei Tausenden von privaten Autoverkäufern – nur der Ärger. Doch wie macht man es und wie verhält man sich richtig?

Kaufvertrag

Ein schriftlicher Kaufvertrag sollte in jedem Fall abgeschlossen werden. Denn nur so ist die vorgeschrieben Gewährleistung ausgeschlossen. Wer dies versäumt und per Quittung verkauft, muss zwei Jahre lang für Sachmängel haften und der Streit ist damit meist schon vorprogrammiert. Auf der sicheren Seite ist man als Privatverkäufer, indem man in den Kaufvertrag „Privatverkauf ohne Gewährleistung“ schreibt.
Anzahlung
Wenn der Käufer eine Anzahlung leisten möchte, kann man das akzeptieren – allerdings nur, wenn der Rest bei Übergabe des Autos in bar bezahlt wird. Auf keinen Fall sollte ein Auto übergeben werden, das nur angezahlt worden ist. Es sei denn, man kennt den Käufer und dieser genießt das absolute Vertrauen.

Probefahrt

Wird vom Interessenten eine Probefahrt gewünscht, so ist das kein ungewöhnlicher, sondern eher ein üblicher Wunsch. Die Probefahrt sollte dann allerdings nur am Tag stattfinden und wenn sie dabei sind. Denn wird das Fahrzeug bei der Probefahrt beschädigt, hat man zwar Anspruch auf Schadenersatz. Aber, ob man die dann auch erhält, ist oftmals fraglich.

Kaufpreis

Natürlich muss man nicht jedem seinen Gebrauchtwagen verkaufen, der mit dem Preis einverstanden ist. Und erst recht nicht, wenn der Interessent die dazugehörigen Bedingungen oder Auflagen nicht erfüllen möchte. Es gibt mitunter Käufer – oftmals auch Profi-Autohändler – die aggressiv auftreten und den Verkäufer einschüchtern möchten.

Abmelden oder nicht abmelden?

Das zu entscheiden, ist ebenfalls Vertrauenssache. Trotzdem müssen Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im Vertrag notiert werden. Vorsichtige Verkäufer überlassen ihr Auto nur abgemeldet, aber das muss jeder selbst entscheiden, aber der Käufer muss darüber informiert werden. Wenn der Käufer ein Händler ist, hat er rote Nummernschilder und ein privater Käufer besorgt sich Überführungsschilder. Eine Alternative dazu wäre, dass man gemeinsam zur Ummeldung zur Zulassungsstelle fährt. Wird der Wagen angemeldet überlassen, könnte Ärger folgen, wenn der Käufer das Auto einfach nicht ummeldet – dann kommen vielleicht Strafmandate ins Haus und die Steuern und Versicherung müssen auch weiter gezahlt werden.

Bequem und beliebt – Carsharing

Carsharing – was früher als „Öko-System“ abgestempelt wurde, hat sich heute so weit entwickelt, dass dieses Modell bis in die Vorstandsetagen der Autokonzerne angekommen ist. Sie alle sind mit ihren firmeneigenen Konzepten auf dem Markt.

Das „Teilen eines Autos“ begann in den 80er Jahren und alle, die daran teilnahmen, wurden entweder „Öko“ genannt (aus der grünen-alternativen Szene) oder es wurde gemutmaßt, dass sich derjenige keinen eigenen Wagen leisten kann. Denn Carsharing bedeutet eigentlich nichts anderes, als dass sich mehrere Personen ein Fahrzeug teilen. Mittlerweile ist es sogar hipp, sich in München, Hamburg oder Berlin mal schnell einen kleinen Flitzer zu organisieren.

Carsharing ist perfekt für unsere Smartphone-Leben. Mit der entsprechenden App ist man sofort informiert, wo der nächste verfügbare Wagen steht. Das kommt an. Auch bei den Automobilherstellern, denn auch sie haben den Markt für sich entdeckt und locken mit eigenen Fahrzeugen und unterschiedlichen Konzepten.

Mit den Konzepten gibt es auch keine Bindung mehr an Ausleihstationen. Vor rund sechs Jahren hat Daimler mit Car2Go das erste Carsharing-Modell (stationsunabhängig) gestartet. Inzwischen wird es in sieben Ländern und 23 Städten angeboten. Bei BMW heißt das Konzept DriveNow und ist in fünf Großstädten zu finden (u.a. auch in San Francisco). BMW und Daimler setzen auf Free-Floating-Angebote, was bedeutet, dass die Autos nicht an Ausleihstationen gebunden sind und im Angebotsgebiet überall angenommen werden können. Anschließend irgendwo abstellen und mit dem System Carsharing keine Verpflichtungen zu haben.
Wo ein freies Auto zur Verfügung steht, können Carsharing-Interessierte über das Internet oder über eine App erfahren. Um an dem Carsharing teilzunehmen, wird eine einmalige Registrierung auf der Webseite der Konzerne vorausgesetzt, was bei Ford Carsharing zurzeit 19 Euro und bei Multicity von Citroen 9,90 Euro einmalig kostet. Abgerechnet wird nach Zeit, Mindestmietzeit meistens 15 Minuten. Jede weitere Minute wird von den Anbietern unterschiedlich berechnet – von 19 Cent bis 29 Cent. Einige rechnen auch nach Kilometern ab. Tagessätze liegen zwischen 29 und 59 Euro.

Kritisch allerdings sieht der Bundesverband Carsharing (BCS) das von den Autokonzernen angebotene System, weil Carsharing ursprünglich die Umwelt damit entlastet werden und dazu beigetragen werden sollte, dass weniger Autos, sondern mehr Öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Außerdem werden die Angebote vorrangig in Ballungsräumen und Großstädten offeriert, wo die Möglichkeiten des Öffentlichen Nahverkehrs außerdem noch vielseitiger wären.

Widerlegt werden die Vorwürfe vom Verkehrsclub Deutschland (VCD), der zwar auch bemängelt, dass das Angebot auf dem Land sehr schlecht sei, aber grundsätzlich würde es sich schnell rechnen lassen, auf ein eigenes Auto zu verzichten. Besonders für all diejenigen, die noch keine 10.000 Kilometer im Jahr fahren.