Den Gebrauchten verkaufen – so vermeidet man Fehler

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Alles schon vorgekommen. Da verkauft man seinen Gebrauchtwagen, das Auto ist weg, das Geld für den Verkauf ist noch immer nicht da und mit der Post kommen Strafmandate. Das sollte eigentlich nicht passieren.

Jeder Autobesitzer ist froh, wenn er einen Käufer für seinen Gebrauchten gefunden hat. 4.150 Euro sind verhandelt. Doch alles geht schnell, der Käufer erscheint, zückt 500 Euro, weil er in bar anzahlen, die Restsumme überweisen will. Am Ende bekommt der Autobesitzer eine Visitenkarte sowie einen Kaufvertrag zum Unterschreiben vorgelegt. Sollte man sich darauf einlassen? Besser nicht, denn sonst bleibt am Ende – wie jährlich bei Tausenden von privaten Autoverkäufern – nur der Ärger. Doch wie macht man es und wie verhält man sich richtig?

Kaufvertrag

Ein schriftlicher Kaufvertrag sollte in jedem Fall abgeschlossen werden. Denn nur so ist die vorgeschrieben Gewährleistung ausgeschlossen. Wer dies versäumt und per Quittung verkauft, muss zwei Jahre lang für Sachmängel haften und der Streit ist damit meist schon vorprogrammiert. Auf der sicheren Seite ist man als Privatverkäufer, indem man in den Kaufvertrag „Privatverkauf ohne Gewährleistung“ schreibt.
Anzahlung
Wenn der Käufer eine Anzahlung leisten möchte, kann man das akzeptieren – allerdings nur, wenn der Rest bei Übergabe des Autos in bar bezahlt wird. Auf keinen Fall sollte ein Auto übergeben werden, das nur angezahlt worden ist. Es sei denn, man kennt den Käufer und dieser genießt das absolute Vertrauen.

Probefahrt

Wird vom Interessenten eine Probefahrt gewünscht, so ist das kein ungewöhnlicher, sondern eher ein üblicher Wunsch. Die Probefahrt sollte dann allerdings nur am Tag stattfinden und wenn sie dabei sind. Denn wird das Fahrzeug bei der Probefahrt beschädigt, hat man zwar Anspruch auf Schadenersatz. Aber, ob man die dann auch erhält, ist oftmals fraglich.

Kaufpreis

Natürlich muss man nicht jedem seinen Gebrauchtwagen verkaufen, der mit dem Preis einverstanden ist. Und erst recht nicht, wenn der Interessent die dazugehörigen Bedingungen oder Auflagen nicht erfüllen möchte. Es gibt mitunter Käufer – oftmals auch Profi-Autohändler – die aggressiv auftreten und den Verkäufer einschüchtern möchten.

Abmelden oder nicht abmelden?

Das zu entscheiden, ist ebenfalls Vertrauenssache. Trotzdem müssen Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im Vertrag notiert werden. Vorsichtige Verkäufer überlassen ihr Auto nur abgemeldet, aber das muss jeder selbst entscheiden, aber der Käufer muss darüber informiert werden. Wenn der Käufer ein Händler ist, hat er rote Nummernschilder und ein privater Käufer besorgt sich Überführungsschilder. Eine Alternative dazu wäre, dass man gemeinsam zur Ummeldung zur Zulassungsstelle fährt. Wird der Wagen angemeldet überlassen, könnte Ärger folgen, wenn der Käufer das Auto einfach nicht ummeldet – dann kommen vielleicht Strafmandate ins Haus und die Steuern und Versicherung müssen auch weiter gezahlt werden.